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Freistellungsbescheinigung Drucken

FrestellungsbescheinigungAb dem 01.01.2002 müssen unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen in Deutschland einen Steuerabzug in Höhe von 15 % der zu zahlenden Rechnung für eine Bauleistung vornehmen, wenn nicht eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung für den Bauunternehmer vorliegt.

Unsere Freistellungbescheinigung können Sie hier als PDF herunterladen.

Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie die Freistellungsbescheinigung überprüfen. Nähere Infos zur Bauabzugssteuer gibt es bei Wikipedia.